Zwangskontrolle

Psychische Gewalt sichtbar machen und gesetzlich erfassen

Was in Großbritannien seit 2015 strafbar ist, hat in Deutschland bislang keinen klaren Platz im Gesetz: Zwangskontrolle – also ein systematisches, psychologisch manipulatives Verhalten, durch das eine Person dauerhaft Kontrolle über eine andere gewinnt, sie isoliert, einschüchtert oder wirtschaftlich abhängig macht.

In Großbritannien ist diese Form psychischer Gewalt unter dem Begriff “Controlling or Coercive Behaviour” (CCB) als eigener Straftatbestand (§ 76 SCA 2015) anerkannt. Dort schützt das Gesetz nicht nur Menschen in Partnerschaften, sondern macht deutlich, dass Kontrolle und Zwang auch ohne körperliche Gewalt tiefgreifend zerstörerisch sein können.

Wir fordern: Ein vergleichbares Gesetz für Deutschland – angepasst an unsere Realität.

Denn Zwangskontrolle geschieht nicht nur in Paarbeziehungen. Auch in spirituellen Gemeinschaften, autoritären Familienstrukturen, politischen Gruppierungen oder sogenannten „Therapien“ können Menschen systematisch manipuliert, isoliert und ihrer Autonomie beraubt werden. Die Folgen: Angst, Identitätsverlust, wirtschaftliche Abhängigkeit – bis hin zu völliger Entfremdung vom eigenen Leben.

Ein moderner Schutzrahmen muss:
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psychologische Gewalt und strukturelle Kontrolle als eigenständige Form von Missbrauch anerkennen
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auch nicht-physische Gewaltformen in Gruppen, Familien und Organisationen erfassen
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die Muster und Dynamiken von Zwangskontrolle in der Beweisführung berücksichtigen
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Betroffenen ermöglichen, sich zu wehren – bevor es zur körperlichen Eskalation kommt

Wir arbeiten daran, eine Petition für eine Gesetzesreform in Deutschland auf den Weg zu bringen – inspiriert vom britischen Modell, aber weitergedacht: weg von einem rein paarbezogenen Ansatz, hin zu einem umfassenden Schutz vor psychischer Gewalt in allen Formen.

Hilf mit, Zwangskontrolle sichtbar zu machen – und gesetzlich zu stoppen
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